Ab heute, dem 6. Mai 2019, ist die Einfuhr von Waren, die in den Produktionsstätten einzelner Unternehmen der Russischen Föderation hergestellt werden, in das Hoheitsgebiet der Republik Belarus vorübergehend begrenzt.
Es handelt sich um Produkte, deren Qualität nicht vollständig den Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion entspricht, sondern die Lebensmittelsicherheit impliziert.
Beispielsweise entspricht traditionelle Markenbutter nicht dem angegebenen Status eines Premiumprodukts mit einem Massenanteil an Fett von mehr als 82%, da belarussische Experten pflanzliche Fette in der Zusammensetzung dieser Butter identifiziert haben.Bei den sterilisierten Dosenprodukten, die von der Firma Golden Globus als „Himbeermarmelade“ bezeichnet werden, wurden Konservierungsmittel in diesen Produkten sowie in gewichteten Karamellbonbons gefunden, die mit Fruchtrohstoffen gefüllt waren, die in den Globus-Unternehmenswerkstätten in dieser Form hergestellt wurden Schwefeldioxid.
In der Zusammensetzung der auf den Etiketten angegebenen Produkte wurde dieser Inhaltsstoff nicht angegeben. Glasierte Marshmallows von Mitarbeitern der Nevsky Product Society befanden sich ebenfalls in einer ähnlichen Situation - dort wurde auch Schwefeldioxid gefunden, das nicht in der Zusammensetzung angegeben war.Die Dauer der Einfuhrbeschränkungen für diese Produkte in die Republik Belarus wird nicht angegeben.