In der Werchowna Rada registrierten sie das Gesetz Nr. 10371 über die Änderung des ukrainischen Gesetzes „Über die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft“ (in Bezug auf die Unterstützung von Viehhaltern).
Der Erläuterung zufolge soll mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Milch- und Fleischviehindustrie in der Ukraine erhalten bleiben.
Der Gesetzesentwurf schlägt vor, die folgenden Änderungen des ukrainischen Gesetzes „Über die staatliche Unterstützung der Landwirtschaft der Ukraine“ einzuführen.
Die Höhe der Subvention darf nicht weniger als 300 € in der Landeswährung der Ukraine betragen, bezogen auf einen Kopf des Subventionsgegenstandes.
Der Zuschuss wird an juristische Personen gezahlt - Unternehmen und Einzelpersonen, die jährlich bis spätestens 1. Juli Eigentümer von Kühen sind, sofern Belege vorliegen, heißt es in der Gesetzesvorlage.
Der Zuschuss für Jungtiere, die in Haushalten von Einzelpersonen geboren wurden, wird alle 4 Monate mit einer laufenden Summe gewährt, wobei das Alter der Jungtiere in Höhe von:
- während des Zeitraums, in dem Jungtiere im Alter von einem bis fünf Monaten gehalten werden - mindestens 50 € Äquivalent in der Landeswährung der Ukraine pro Kopf;
- während des Zeitraums der Haltung von Jungtieren im Alter zwischen fünf und neun Monaten - mindestens 100 € Äquivalent in der Landeswährung der Ukraine pro Kopf;
- während des Zeitraums der Haltung von Jungtieren im Alter zwischen neun und dreizehn Monaten - mindestens 200 € Äquivalent in der Landeswährung der Ukraine pro Kopf.
Jetzt wird dieser Gesetzentwurf vom Ausschuss ausgearbeitet.